Die Gemeinde Wurmlingen ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Homepage www.stadt-scheer.de.
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei:
Die noch bestehenden Fehler und Barrieren auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
Diese Erklärung wurde am 31.01.2025 aktualisiert.
Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt und zuletzt am 22.09.2020 überprüft.
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dann können Sie über Dieses Formular Kontakt mit uns aufnehmen.
Für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen der Rückmeldefunktion eingehenden Mitteilungen ist die
Stadtverwaltung Scheer
Hauptstraße 1
72516 Scheer
Hauptamtsleiter Sererin Schwarz
zuständig. Er ist unter der E-Mail-Adresse svrnschwrzschr-nlnd oder telefonisch unter 07572/7616-20 erreichbar.
Um zu gewährleisten, dass diese medialen Angebote den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Gemeinde Wurmlingen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
071/279 3360
Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen sind folgende:
Kreisbehindertenbeauftragte Landkreis Sigmaringen
Petra Knaus
Unterdorfstraße 8
72488 Sigmaringen-Laiz
0160 98406198
kbblndkrs-sgd
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.